Renten für NS-Opfer sollten im Prinzip steuerfrei sein. In der Praxis gibt es aber Probleme und Rechtsunsicherheit, weil nicht eindeutig geklärt ist, wie der Begriff NS-Opfer anzuwenden ist. Das Steuerrecht grenzt den Begriff auf "anerkannte" Opfer im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes ein, so dass beispielsweise die Steuerbefreiungs-Anträge von zahlreichen Zwangsarbeitern abzulehnen wären. DIE LINKE fordert, generell sämtliche NS-Geschädigten von der Steuerpflicht auszunehmen.
Besteuerung von im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern (Nachfrage zu BT-Drs. 17/10292)
Parlamentarische Initiativen
von
Jan van Aken,
Sevim Dagdelen,
Rosemarie Hein,
Ulla Jelpke,
Harald Koch,
Petra Pau,
Paul Schäfer,
Frank Tempel,
Kathrin Vogler,
Katrin Werner,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 17/10524
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/10634 vor.