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Beitragserstattung und Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung von eingewanderten und ausgereisten Personen v

Parlamentarische Initiativen von Sevim Dagdelen, Sabine Zimmermann, Matthias W. Birkwald, Frank Tempel, Azize Tank, Harald Weinberg, Katja Kipping, Petra Pau, Pia Zimmermann, Ulla Jelpke,
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/13312

Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, zahlt in die Rentenversicherung ein. Um aber Rentenansprüche zu erwerben, muss die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt werden. Menschen, die abgeschoben werden oder "freiwillig" ausreisen, erreichen die fünf Jahre mitunter nicht. Die Kleine Anfrage fragt nach den Erstattungsansprüchen (Beitragsrückerstattung) dieser Personen, Informationen zur Antragstellung, entsprechenden Sozialversicherungsabkommen und nach entsprechenden Infomationsangeboten.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/13432 vor. Antwort als PDF herunterladen