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Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn aufheben

Parlamentarische Initiativen von Susanne Ferschl, Achim Kessler, Bernd Riexinger, Cornelia Möhring, Fabio De Masi, Harald Weinberg, Jessica Tatti, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Pascal Meiser, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, Thomas Lutze, Sylvia Gabelmann, Jan Korte,
Antrag - Drucksache Nr. 19/1829

Zwar darf seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht, weiterhin sind aber Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keinerlei Rechtfertigung gibt. Sowohl Jugendliche unter 18 Jahren als auch Langzeiterwerbslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung erhalten keinen Mindestlohn. Das ist nicht hinnehmbar. Der gesetzliche Mindestlohn muss für jede und jeden Beschäftigten in Deutschland gelten.

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