Frage, ob Einkünften aus Solarstromanlagen nach dem EEG tatsächlich als Einkommen aus Gewerbetrieben oder aus selbstständiger Tätigkeit behandelt werden können bzw. sollten und damit nicht Anrechnungsfähig auf eine vorgezogene Altersrente wären.
Anrechnung von Erträgen aus Solarstromanlagen nach dem EEG auf vorgezogene Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Parlamentarische Initiativen
von
Karin Binder,
Eva Bulling-Schröter,
Klaus Ernst,
Lutz Heilmann,
Hans-Kurt Hill,
Inge Höger,
Katja Kipping,
Elke Reinke,
Volker Schneider,
Frank Spieth,
Kirsten Tackmann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 16/12262
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/12555 vor.