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Foto: Rico Prauss

Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland mitreisende Ehepartnerinnen und Partner sowie für im Ausland erworbene rentenrechtliche Zeiten

Parlamentarische Initiativen von Dietmar Bartsch, Lothar Bisky, Martina Bunge, Roland Claus, Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Gregor Gysi, Lutz Heilmann, Nele Hirsch, Barbara Höll, Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Gesine Lötzsch, Kersten Steinke, Petra Pau, Bodo Ramelow, Elke Reinke, Volker Schneider, Ilja Seifert, Petra Sitte, Frank Spieth, Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann,
Antrag - Drucksache Nr. 16/7027

Personen, die mit ihren Ehepartnern oder -partnerinnen dienstlich ins Ausland gesandt wurden, konnten dort oft keine berufliche Tätigkeit ausüben. Diese Zeiten wurden jedoch rentenwirksam. Auch bei Menschen, die auf Dauer in die DDR kamen, wurde die Berufstätigkeit im Heimatland für die Rente anerkannt. Beide Regelungen wurden nach dem 31. Dezember 1996 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine Lösung finden, um diese Zeiten wieder rentenrechtlich anzuerkennen.

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