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Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 19/3685

Die Bundesregierung hat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert. Dieses gilt nun seit dem April 2017. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragesteller an der Zeit eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen von diversen Stimmen in der öffentlichen Debatte als unzureichend kritisiert wurden.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/4148 vor. Antwort als PDF herunterladen
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