In Ministerien und Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die Abgesandten wirken zum Teil direkt an der Erstellung von Gesetzesentwürfen mit. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. Sich darüber öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur durch eindeutige Regeln von Lobby-Druck entlastet werden. Deshalb soll es Bundesbehörden untersagt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/oder Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.
Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz - Gegen Lobby
Parlamentarische Initiativen
von
Roland Claus,
Heidrun Bluhm-Förster,
Michael Leutert,
Gesine Lötzsch,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 18/6807