Mit diesen Worten rüttelte der Historiker Hans-Joachim Schoeps 1963 die Öffentlichkeit auf. Es dauerte noch 31 Jahre, bis § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, und erst 37 Jahre nach dieser Äußerung bekannte sich auch der Bundestag zum Unrecht der Verfolgung nach 1945. Dieser Konsens der Verurteilung als Unrecht hat Bestand. Dies bleibt ein wichtiges politisches Bekenntnis und Fundament, zumal in diesem Jahr, in dem wir den 60. Jahrestag des Grundgesetzes begehen. Aber wir sollten nun auch den politischen Mut aufbringen, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Dies heißt: Rehabilitierung der Verfolgten und Verurteilten und Entschädigung.
Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen der 50er und 60er JahreRede am 06.05.2009
Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und Entschädigung der Verurteilten
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende.
Mit diesen Worten rüttelte der Historiker Hans-Joachim Schoeps 1963 die Öffentlichkeit auf. Es dauerte noch 31 Jahre, bis § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, und erst 37 Jahre nach dieser Äußerung bekannte sich auch der Bundestag zum Unrecht der Verfolgung nach 1945. Dieser Konsens der Verurteilung als Unrecht hat Bestand. Dies bleibt ein wichtiges politisches Bekenntnis und Fundament, zumal in diesem Jahr, in dem wir den 60. Jahrestag des Grundgesetzes begehen. Aber wir sollten nun auch den politischen Mut aufbringen, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Dies heißt: Rehabilitierung der Verfolgten und Verurteilten und Entschädigung.
(Beifall bei der LINKEN)
50 000 Verurteilungen nach § 175 zwischen 1945 und 1969 in der Bundesrepublik sprechen eine deutliche Sprache. Ich möchte auch die DDR mit ihren etwa 3 000 Ver-urteilungen nicht verschweigen. Doch anders als die Bundesrepublik bezeichnete sie den verschärften § 175 als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ und kehrte damit wenigstens zur Fassung der Weimarer Republik zurück.
Wir müssen hier endlich verstehen, was die 50er- und 60er-Jahre für Lesben und Schwule bedeuteten. Im Osten galt Homosexualität als bürgerlich dekadent und im Westen als schwerer Verstoß gegen christliche Sittlichkeitsvorstellungen. Im Westen gab es einen Verfolgungswillen, der in der Geschichte der Bundesrepublik seinesgleichen sucht. „Es ist die größte Menschenrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, so bezeichnete es kürzlich der Historiker Andreas Pretzel.
Es ist schön, dass nun ein Landesparlament den Anfang gemacht und sich einstimmig zu diesem Unrecht bekannt hat und seine Regierung auffordert, tätig zu werden. Am 11. März dieses Jahres beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus auf Initiative der rot-roten Regierungsparteien einstimmig den Antrag „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und sexuelle Vielfalt“. Der Senat von Berlin wird darin aufgefordert, die Wiedergutmachung von gesetzlichem Unrecht, wie Verurteilungen nach § 175 Strafgesetzbuch, in beiden deutschen Staaten durch Rehabilitierung und eine angemessene Entschädigung in geeigneter Weise zu initiieren oder zu unterstützen. Alle anwesenden Berliner Landtagsfraktionen bekannten sich zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten und verurteilten Homosexuellen.
Lassen Sie uns jetzt auf die Homosexuellen zugehen, deren Biografien zerstört wurden, die wegen ihrer Liebe im Gefängnis gesessen haben, und auf die vielen Lesben, die gezwungen waren, sich zu maskieren. Es wäre ein würdiges Signal des 16. Deutschen Bundestages an die vielen Hunderttausend Lesben, Schwulen und Transgender, die in den nächsten Monaten während der Christopher-Street-Demonstrationen die Straßen säumen werden, und es wäre auch international ein wichtiges Signal.
Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen. Falls Sie dies nicht tun, bitte ich Sie, wenigstens noch einmal über das nachzudenken und das aufzunehmen, was Herr Dressel von der SPD in der ersten Lesung sagte, nämlich dass die SPD in der Entschädigungsfrage verhandlungsbereit ist. Mit dieser Aussage wird klar, dass es in diesem Hause eine politische Mehrheit für eine Umsetzung geben kann. Lassen Sie uns konsequent sein und die Rehabilitierung und Entschädigung einleiten.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN)