Steht die Zuverlässigkeit des Antragstellers für Rüstungsexporte infrage, kann eine Aussetzung der Bescheidung von Genehmigungsanträgen erfolgen. Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfverfahren, die bei Verdachtsfällen illegaler Ausfuhren in der Regel eingeleitet werden.

Zuverlässigkeitsprüfverfahren von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern
Parlamentarische Initiativen von Sevim Dagdelen, Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Kathrin Vogler, Klaus Ernst, Matthias Höhn, Zaklin Nastic,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/19226
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/20210 vor.