Die EU-Kommission hat Verhandlungen mit dem US-Justizministerium über ein Durchführungsabkommen zur Aufnahme der EU-Mitgliedstaaten als Partner des CLOUD Act begonnen. So könnten US-Behörden Direktanfragen bei europäischen Internetfirmen zur Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ stellen. Das Verhandlungsmandat betrifft auch Inhaltsdaten. Die Kooperation ist nicht mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar, zudem existiert mit dem EU-US-Rechtshilfeabkommen bereits ein entsprechendes Verfahren.

Verhandlungen der EU-Kommission zum Austausch elektronischer Beweismittel mit dem US-Justizministerium
Parlamentarische Initiativen von Andrej Hunko, Heike Hänsel, Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Eva-Maria Schreiber, Michel Brandt, Petra Pau,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/14921
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/15374 vor.