Regelmäßig werden mutmaßliche Kader der Arbeiterpartei Kurdistans PKK unter der Anklage nach Paragraphen 129b StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) von Gerichten in Deutschland zu Haftstrafen verurteilt. Voraussetzung für diese Verfahren ist eine Verfolgungsermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz.

Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB gegen PKK-Kader
Parlamentarische Initiativen von Ulla Jelpke, André Hahn, Andrej Hunko, Friedrich Straetmanns, Gökay Akbulut, Kersten Steinke, Martina Renner, Niema Movassat, Petra Sitte,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/22666
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/23001 vor.