Die Sicherungsverwahrung (SV) ist eine freiheitsentziehende Maßregelung, bei der ein als besonders gefährlich erachteter Straftäter über das Ende seiner Haft hinaus auf Grund einer Gefährlichkeits-prognose zum Schutze der Allgemeinheit vor erheblichen Straftaten inhaftiert bleiben muss. 1. Juni 2013 ein Gesetz mit neuen Leitlinien zur SV in Kraft. Nach dem soge-nannten „Abstandsgebot“ muss sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung deutlich vom Strafvollzug unterscheiden.

Umsetzung der Sicherungsverwahrung
Parlamentarische Initiativen von Ulla Jelpke, André Hahn, Friedrich Straetmanns, Gökay Akbulut, Kersten Steinke, Kirsten Tackmann, Martina Renner, Niema Movassat, Petra Pau,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/17503
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19(18038 vor.