Die EU hat mit zwei neuen Verordnungen zur „Interoperabilität“ den Umbau ihrer biometrischen Informationssysteme beschlossen. Alle Fingerabdrücke und Gesichtsbilder verschiedener Datenbanken werden in einem „Gemeinsamen Identitätsspeicher“ abgelegt, der mit weiteren Anwendungen abgeglichen und analysiert wird. Die Zusammenlegung dieser „Datentöpfe“ ist weitgehend und wurde von uns deutlich kritisiert. Jetzt deuten sich Schwierigkeiten bei der Umsetzung an, die hier erfragt werden sollen.

Umsetzung der neuen EU-Verordnungen zur „Interoperabilität“
Parlamentarische Initiativen von Andrej Hunko, Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Heike Hänsel, Michel Brandt, Petra Pau, Ulla Jelpke,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/15043
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/15605 vor.