In Deutschland werden jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 15 % des BIP im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe beschafft. Als größter Auftraggeber am Markt muss der Staat Vorbild sein und darf keinen Billiganbietern mit Niedriglöhnen den Zuschlag erteilen. Tariftreueregelungen in der öffentlichen Vergabe können deshalb ein geeignetes Mittel zur Stärkung des Tarifvertragsystems sein. Bisher fehlt es auf Bundesebene an einer entsprechenden Regelung.

Titel: Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Parlamentarische Initiativen von Pascal Meiser, Alexander Ulrich, Bernd Riexinger, Fabio De Masi, Jan Korte, Jörg Cezanne, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Michael Leutert, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, Sahra Wagenknecht, Stefan Liebich, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Thomas Lutze,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/19786
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/20209 vor.