Im Jahr 2017 musste das Finanzministerium Hamburger Finanzbehörden per Weisung dazu zwingen, Steuern wegen Cum/Ex zurückzufordern. Es bestehen weiterhin Unklarheiten, ob dies für alle relevanten Jahre geschehen ist und warum bisher noch immer keine Steuern zurückgezahlt wurden.

Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 19/852)
Parlamentarische Initiativen von Fabio De Masi, Alexander Ulrich, Bernd Riexinger, Hubertus Zdebel, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Pascal Meiser, Sahra Wagenknecht, Thomas Lutze,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/16981
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/17341 vor.