Am 3. Dezember 2013 wurde der Antrag auf ein Verbot der NPD vom Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bis heute ist das Hauptverfahren nicht eröffnet. Mit Beschluss vom 19. März 2015 forderte das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat zur Überarbeitung des Verbotsantrags auf. Insbesondere werden weitere Beweise für die Abschaltung von V-Leuten des Verfassungsschutzes gefordert.

Stand und Aussichten des NPD-Verbotsverfahrens
Parlamentarische Initiativen von Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, André Hahn, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/4529
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/04635 vor.