Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat einen Anspruch auf ambulante, stationäre oder häusliche Entbindung. Laut einer Umfrage wurden 2017 jedoch 35% der Schwangeren unter der Geburt mindestens einmal abgewiesen. In zwei Drittel der Fälle war dies auf einen Mangel an Hebammenbetreuung, die Überlastung der neonatologischen Station sowie auf fehlende Raumkapazitäten zurückzuführen. Aufgrund von zahlreichen Klinikschließungen in den letzten Jahren hat sich das Problem weiter verschärft.

Schließungen von Frauenkliniken und Geburtshilfestationen und Auswirkungen auf die medizinische Nahversorgung
Parlamentarische Initiativen von Jan Korte, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Katja Kipping, Pia Zimmermann, Sören Pellmann, Sylvia Gabelmann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/22278
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/22844 vor.