Wenn eine Person durch einen verdeckten Ermittler zu einer Straftat gedrängt wird, verstößt der Staat gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Nachdem Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneut verurteilt wurde, wird es höchste Zeit, die rechtsstaatswidrige Praxis der Tatprovokation zu begrenzen. Hierzu soll in der Strafprozessordnung ein Verfahrenshindernis bei rechtsstaatswidriger Tatprovokation eingefügt und die Haftentschädigung verbessert werden.

Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen
Parlamentarische Initiativen von Niema Movassat, André Hahn, Friedrich Straetmanns, Gökay Akbulut, Martina Renner, Petra Pau, Ulla Jelpke,
Antrag -
Drucksache Nr. 19/25352