Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht und eine Brille braucht, muss die Kosten meist aus dem Regelsatz bestreiten. Im Regelsatz sind 2,70 Euro pro Monat fürs Ansparen vorgesehen. Einzelfälle, in denen die Rechtslage nicht klar ist, landen immer wieder vor den Sozialgerichten. Wir fragen nach der Bewilligungspraxis von Jobcentern und Sozialämtern. Außerdem soll die Bundesregierung mitteilen, ob sie Änderungsbedarf sieht.

Kosten für Brillen bei Hartz IV und Sozialhilfe
Parlamentarische Initiativen von Katja Kipping, Achim Kessler, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Jessica Tatti, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/19093
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/19519 vor.