Korruption versursacht im Gesundheitswesen Milliardenschäden. Der BGH hat klargestellt, dass die bestehenden Strafrechtsnormen nicht anwendbar sind. Es sind sich alle Fraktionen einig, dass ein neuer Tatbestand notwendig ist. Wir fordern eine Anlehnung an die Regelungen für Amtspersonen, bei denen Annahme und Gewährung von Vorteilen verboten ist. Zusätzlich ist u.a. sicherzustellen, dass die verantwortlichen Unternehmen als ganzes haften und ein effektiver Whistleblower-Schutz besteht.

Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen
Parlamentarische Initiativen von Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann, Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Katrin Kunert, Azize Tank, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/5452