Die geforderte Verfassungsänderung trägt dem demokratischen Grundsatz Rechnung, dass niemand für längere Zeit von den Bürgerrechten und den politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden darf. Die Mehrheit der europäischen Länder erkennt Drittstaatsangehörigen ein Wahlrecht auf lokaler Ebene zu. Langfristig ist auch das allgemeine aktive und passive Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene einzuführen, um vollständige Partizipation an demokratischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.

Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige einführen
Parlamentarische Initiativen von Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm-Förster, Roland Claus, Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Kersten Steinke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Ilja Seifert, Kirsten Tackmann, Sabine Leidig, Thomas Lutze, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Raju Sharma, Alexander Süßmair, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Steffen Bockhahn,
Antrag -
Drucksache Nr. 17/1146