Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention verlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat mit seinem Bericht vom Januar 2014 erneut auf zahlreiche Defizite in Deutschland hingewiesen. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen und die strukturellen Mängel zu beseitigen, in dem Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen und ein Kinderbeauftragter eingesetzt wird.

Kinderrechte umfassend stärken
Parlamentarische Initiativen von Norbert Müller, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Rosemarie Hein, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold, Katrin Werner, Jörn Wunderlich,
Antrag -
Drucksache Nr. 18/6042