Die Fragesteller wollen sich mit der Anfrage ein Bild darüber machen, ob die gegenwärtige Höhe des Mindestlohns der gesetzlichen Zielstellung, einen „angemessenen Mindestschutz“ zu erreichen, entspricht. Das setzt voraus, dass er bei Vollzeitarbeit für Single-Haushalte mit und ohne Kinder ausreicht, um einen ergänzenden Hartz IV-Bezug zu vermeiden.

Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten
Parlamentarische Initiativen von Susanne Ferschl, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Achim Kessler, Katja Kipping, Caren Lay, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Victor Perli, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/16242
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/16881 vor.