Der gesetzliche Mindestlohn soll existenzsichernd sein, eine armutsfeste Rente garantieren und sicherstellen, dass auch die unteren Lohngruppen – die besonders auf den Mindestlohn angewiesen sind – nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. In der Vergangenheit waren Alleinerziehenden-Haushalte besonders davon betroffen, dass der Mindestlohn trotz Vollzeitarbeit nicht ausreichte, um einen Hartz-IV-Bezug zu vermeiden. Die so genannte Bruttoentgeltschwelle ist hierfür ein Maß.

Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten
Parlamentarische Initiativen von Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/5341
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/6250 vor.