Zur Kontrolle der Zuverlässigkeit und Qualifikation von Angestellten privater Sicherheitsdienste müssen diese seit 2019 in einem Bewacherregister gemeldet und ihr Einsatz von den §34a-Behörden freigegeben werden. Nach Angaben aus der Branche erweist sich dieses Register in der Praxis als realitätsfern und nicht funktionstüchtig, viele Firmen brächten aufgrund langer Bearbeitungszeiten durch die Behörden ihr Personal ohne Freigabe durch die Behörden zum Einsatz.

Erfahrungen mit dem Bewacherregister für private Sicherheitsdienste
Parlamentarische Initiativen von Ulla Jelpke, André Hahn, Friedrich Straetmanns, Gökay Akbulut, Kersten Steinke, Kirsten Tackmann, Martina Renner, Niema Movassat, Petra Pau,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/19545
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/19866 vor.