Nach fünf Jahren rechtmäßigem oder geduldetem Aufenthalt in Deutschland soll ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestehen. Dadurch wird den Betroffenen die Entwicklung einer Lebens- und Integrationsperspektive in Deutschland ermöglicht. In Härtefällen soll vom Erfordernis des fünfjährigen Aufenthaltes abgewichen werden können.

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze
Parlamentarische Initiativen von Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau,
Gesetzentwurf -
Drucksache Nr. 16/369