Der GE entspricht dem (bereits abgelehnten) Antrag 17/19 ”Für ein umfassendes Bleiberecht” und dem Sofortprogramm der LINKEN. Die Form eines Gesetzentwurfs wurde gewählt, weil es eine Sachverständigen-Anhörung geben wird, bei der Anträge meist weniger Beachtung finden. Wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, soll ein Aufenthalt - statt permaneter Duldung - und ein dauerhaftes Bleiberecht nach spätestens fünf Jahren erteilt werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Bleiberechtsregelung / Vermeidung von Kettenduldungen)
Parlamentarische Initiativen von Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak,
Gesetzentwurf -
Drucksache Nr. 17/1557