Durch den rot-grünen Atomkonsens wurde den AKW-Betreibern das Recht eingeräumt, Reststrommengen und dadurch ermöglichte längere Laufzeiten von älteren auf neuere Atomkraftwerke zu übertragen. Diese Möglichkeit könnten die Atomkonzerne bei Stilllegung der älteren AKWs nach dem "Atom"-Moratorium nun in Anspruch nehmen - und dadurch die Laufzeiten der neueren AKWs erheblich verlängern. DIE LINKE fordert, die Übertragbarkeit von Reststrommengen aus dem Atomgesetz zu streichen.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - keine Übertragbarkeit von Reststrommengen
Parlamentarische Initiativen von Eva Bulling-Schröter, Barbara Höll, Harald Koch, Ralph Lenkert, Ulla Lötzer, Dorothée Menzner, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Axel Troost, Johanna Regina Voß, Sahra Wagenknecht,
Gesetzentwurf -
Drucksache Nr. 17/5472