Mehr als 12 Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll die Schutzvorschrift Arbeitszeitgesetz aufgrund einer weiteren Übergangsfrist für Dienstleistungstätigkeiten mit Bereitschaftsdienst außer Kraft bleiben. Damit werden die Gesundheit der Beschäftigten und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten fahrlässig gefährdet.

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Parlamentarische Initiativen von Werner Dreibus, Axel Troost,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 16/273