In einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4. April 2019 erläutert der zuständige Parlamentarische Staatssekretär, Oliver Wittke, dass Rüstungslieferungen in die Vereinigten Arabischen Emirate oder Saudi-Arabien selbst dann nicht die so genannte Endverbleibsklausel verletzen würden, wenn die Waffen außerhalb der Landesgrenzen eingesetzt und militärisch genutzt würden.

Endverbleibserklärungen für deutsche Rüstungsgüter und der Jemen-Krieg
Parlamentarische Initiativen von Sevim Dagdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Zaklin Nastic, Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Hubertus Zdebel,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/9790
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/10374 vor.