Die Ausschüsse werden bis zur Einsetzung der Ausschüsse nach Ressortzuschnitt einer neuen Bundesregierung entsprechend der Ausschussstruktur der 18. Wahlperiode eingesetzt. Die Größe wird leicht erhöht, um der gestiegenen Mitgliederzahl des Deutschen Bundestages Rechnung zu tragen. Ein Hauptausschuss kann nicht die Arbeit aller dieser Ausschüsse übernehmen. Der Bundestag muss gerade in ungewisser Situation von Koalitionsverhandlungen und ggf. Neuwahlen arbeitsfähig sein und die geschäftsführende Regierung kontrollieren.

Einsetzung von Ausschüssen
Parlamentarische Initiativen,
Antrag -
Drucksache Nr. 19/78