Wer aus Sicht der Fragestellenden bei seiner Arbeit durch SARS-CoV-2 („Corona“) erkrankt, muss durch die gesetzliche Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden. Aus Sicht der Fragestellenden bleibt aber unklar, welche anderen Beschäftigtengruppen, unter welchen Bedingungen eine Entschädigung erhalten. Deshalb wird die Bundesregierung zur aktuellen Entwicklung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen aufgrund von Corona befragt.

Corona als Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Parlamentarische Initiativen von Jutta Krellmann, Achim Kessler, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Jan Korte, Jessica Tatti, Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Pascal Meiser, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 19/24562
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/24982 vor.