Heckler & Koch hat Sturmgewehre in vier mexikanische Unruheprovinzen geliefert, obwohl diese vier Provinzen ausdrücklich von der Ausfuhrgenehmigung der Bundesregierung ausgeschlossen waren. Nach Ziffer 3 der Grundsätze der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen ist die Zuverlässigkeit des Exporteurs ein wichtiges Kriterium für eine Exportgenehmigung. Da Heckler & Koch sich als unzuverlässig erwiesen hat, sind Genehmigungen für HK ab sofort zu untersagen.

Alle Waffenexporte des Oberndorfer Kleinwaffenherstellers verbieten
Parlamentarische Initiativen von Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dagdelen, Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer, Alexander Ulrich, Katrin Werner,
Antrag -
Drucksache Nr. 17/4677