DIE LINKE, DIE GRÜNEN und die FDP teilen weiterhin die Kritik von Betroffenenverbänden am Entwurf des Intensivpflegegesetzes. Um Grund- und Menschenrechte konsequent umzusetzen, sind weitere Änderungen im Gesetz erforderlich. Menschen mit Intensiv-Pflegebedarf dürfen nicht gegen ihren Willen in eine stationäre Einrichtung verwiesen werden. Die zuständigen Krankenkassen haben eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in der häuslichen Pflege sicherzustellen.

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Intensivpflege (mit FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)
Parlamentarische Initiativen,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 19/20746