Durch die Änderung wird die Voraussetzung, ab der ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ermittelt wird, von 33 Jahren mit Grundrentenzeiten auf 25 Jahre abgesenkt. Eine Aufwertung auf 0,8 Entgeltpunkte garantiert bei kurzen Versicherungszeiten zwar keine Rente in Höhe der Grundsicherung, es besteht aber zumindest die Chance, bei unsteten Versicherungsverläufen entstandene Lücken zu schließen.

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Zuschlag Entgeltpunkte
Parlamentarische Initiativen von Matthias W. Birkwald, Achim Kessler, Harald Weinberg, Jessica Tatti, Jutta Krellmann, Katja Kipping, Pascal Meiser, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 19/20732