Zweckgesellschaften sollen zukünfitg nach dem HGB bei ihren Initiatoren konsolidiert werden, wenn diese die Mehrheit der Chancen und Risiken der Zweckgesellschaft tragen. Diese Formulierung ist den IAS (IAS 27, sic.12) entlehnt. Allerdings bergen diese Vorschriften zahlreiche Möglichkeiten der Umgehung der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaft. Durch den Vorschlag im Änderungsantrag würden diese Bilanzierungsvorschriften verschärft werden.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtmodernisierungsgesetz - BilMoG
Parlamentarische Initiativen von Barbara Höll, Wolfgang Neskovic, Axel Troost,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 16/12425