Die Bundesregierung kommt bei der Bekämpfung und Prävention von Geldwäsche europäischen Vorgaben nicht nach. Daher werden drei Änderungsanträge gestellt: Indem die Bundesregierung beim Transparenzregister keinen Durchgriff auf den letzten wirtschaftlich Berechtigten gewährleistet, spielt sie der Schattenfinanzindustrie in die Hände. Firmen und Anteilseigner sollten stattdessen ihre gesamte Kontroll- und Beteiligungsstruktur ermitteln. Nur so ist sichergestellt, dass das Transparenzregister nicht an der deutschen Grenze endet.

Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung... - hier: Durchgriff wirtschaftlich Berechtigte
Parlamentarische Initiativen von Richard Pitterle, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Michael Schlecht, Petra Sitte, Axel Troost,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 18/12429