Die geplante Kürzung der finanziellen Mittel in diesem Bereich um 500.000 € ist aufgrund des hohen Forschungsbedarfs bspw. im Bereich der illegalisierten Drogen nicht tragbar. Hierbei sollten insbesondere Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Wirksamkeit des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes im Vordergrund stehen. Zudem sollte die Erforschung von Konsummustern sowie die Förderung von Konsumkompetenzen in Verbindung mit einer Evaluierung von Präventionsmaßnahmen gefördert werden.

Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Einzelplan 15 - Stichwort: Forschungsauftrag Drogen
Parlamentarische Initiativen von Frank Tempel, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann,
Änderungsantrag -
Drucksache Nr. 18/1819