Bei der Zusammenführung des Rentensystems der DDR mit dem bundesdeutschen Rentensystem entstanden eine Reihe von „Überführungslücken“ und anderen Ungerechtigkeiten, von denen insgesamt Hunderttausende betroffen sind. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 1992 die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Renten- und Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht. Bei der Überleitung entstanden auf mehreren Wegen Lücken und Ungerechtigkeiten:
Erstens kam es zu „Überführungslücken“, weil Sachverhalte und Zeiten, die nach DDR-Recht rentenwirksam waren, nur noch übergangsweise galten oder ersatzlos wegfielen.
Zweitens wurden zusätzliche Versorgungen durch die alleinige Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung weitestgehend liquidiert („Versorgungsunrecht“).
Drittens wurde bei als „systemnah“ betrachteten Versicherten willkürlich in die Rentenformel eingegriffen und so das Sozialrecht als politisches Strafrecht missbraucht („Rentenstrafrecht“).
Die PDS und seit 2005 die Fraktion DIE LINKE hat im Bundestag in jeder Wahlperiode eine Beseitigung der Renten- und Versorgungsungerechtigkeiten verlangt. Obwohl allesamt abgelehnt, haben ihre Initiativen dazu beigetragen, verschiedene Korrekturen zu erreichen. Sie waren eine Unterstützung für alle diejenigen, die vor die Sozialgerichte gegangen sind oder auf andere Weise außerparlamentarisch für Verbesserungen gestritten haben.
Zahlreiche Ungerechtigkeiten bestehen jedoch bis heute fort. Deshalb hat DIE LINKE die Problematik auch in dieser Wahlperiode wieder auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht und ein Antragspaket mit 19 parlamentarischen Initiativen eingereicht. Sie wurden wiederum gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, zumeist selbst Betroffenen, erarbeitet.
Die Anträge beziehen sich auf folgende Themenbereiche:
Bei der abschließenden Lesung am 24. Februar 2011 wurden die Anträge mehrheitlich im Bundestag abgelehnt.
Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat der DDR werden mit willkürlichen Eingriffen bei der Rente belegt. Zuerst war eine bestimmte Einkommenshöhe maßgebend für eine Beschneidung der Renten, jetzt sind es bestimmte Tätigkeiten. Der entsprechende Paragraf im AAÜG soll ersatzlos gestrichen werden.
Angehörige der technischen Intelligenz konnten in der DDR in eine spezielle Altersversorgung einbezogen werden. Im Laufe der Jahre kam es allerdings u.a. durch unpräzise Formulierungen zu Differenzen bei der Zuerkennung. Es soll eine Regelung gefunden werden, bei der nicht das Vorliegen einer Urkunde, sondern die Art der Tätigkeit den heutigen Anspruch begründet. Auf die derzeitige Praxis der Stichtagsregelung soll verzichtet werden.
Die von NVA, Zoll und Polizei der DDR in den Dienst der Bundesrepublik Übernommenen erhalten einen Mix aus unzureichend überführten DDR-Ansprüchen, die nicht ruhegehaltsfähig (also nicht für eine Pension) berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Das bedeutet eine Schlechterstellung, die überwunden werden muss.
Bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, griff die Verbeamtung verspätet, ebenso die Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie erfolgte erst ab 1997. Diese daraus folgende Schlechterstellung bei der Altersversorgung soll beseitigt werden.
Das wissenschaftliche Personal mit DDR-Biografie erhält wesentlich geringere Altersbezüge als die westdeutschen Berufskolleginnen und -kollegen. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die zwischen 1995 und 2005 in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ursache dafür ist die verpätete Verbeamtung bzw. Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deshalb soll die Dienstzeit seit 1990 vollständig in die Altersvorsorge einbezogen werden.