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Der Kahlschlag geht weiter

Positionspapier,

 

Anfang April 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ vorgelegt. Dieser sieht eine Reihe von Streichungen und Änderungen bisheriger Arbeitsmarktinstrumente vor. Die Bundesregierung behauptet, sie verbessere damit die Beschäftigungschancen für Erwerbslose. Tatsächlich setzt sie jedoch die 2010 von Schwarz-Gelb beschlossenen Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik um. Die schwarz-gelbe „Leistungssteigerung“ bedeutet, Rechtsansprüche der Erwerbslosen abzubauen, den Billiglohnsektor auszudehnen, Instrumente für öffentlich geförderte Beschäftigung zu streichen und Arbeitgeber aus der Finanzierung der Arbeitslosigkeit zu entlassen.

 

 

Hintergrund & Ziele der „Reform“ der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

 

Arbeitskreis IV

Arbeit und Soziales
verantwortlich: MdB Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin
12. Mai 2011

 

Anfang April 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ vorgelegt. Dieser sieht eine Reihe von Streichungen und Änderungen bisheriger Arbeitsmarktinstrumente vor. Die Bundesregierung behauptet, sie verbessere damit die Beschäftigungschancen für Erwerbslose. Tatsächlich setzt sie jedoch die 2010 von Schwarz-Gelb beschlossenen Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik um. Die schwarz-gelbe „Leistungssteigerung“ bedeutet, Rechtsansprüche der Erwerbslosen abzubauen, den Billiglohnsektor auszudehnen, Instrumente für öffentlich geförderte Beschäftigung zu streichen und Arbeitgeber aus der Finanzierung der Arbeitslosigkeit zu entlassen.

 

Für uns als LINKE ist klar: Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik führen nicht zu besserer Vermittlung! Gute und nachhaltige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden. Nur so sind langfristige, wirkungsvolle Weiterbildungsprogramme und öffentlich geförderte Beschäftigung möglich. Nur so lässt sich die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. Um den Druck zur Aufnahme schlecht bezahlter und prekärer Arbeit zu beseitigen, ist zugleich die Zumutbarkeit bei der Vermittlung in Arbeit neu zu regeln.

 

Auf den folgenden Seiten werden der Hintergrund und wichtige Ziele der sogenannten „Instrumentenreform“ skizziert und die Forderungen der LINKEN dargelegt.

 

1. Der Hintergrund: Schwarz-Gelbe Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik

2010 beschloss die Regierung Milliardenkürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik: Sie will von 2011 bis 2014 durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen 16 Milliarden Euro einsparen. Sechs Milliarden davon im Bereich Hartz IV (SGB II). Zehn Milliarden davon im Bereich des Arbeitslosengeldes I und der Nichtleistungsempfänger (SGB III). Damals konnte die Regierung nicht sagen, warum sie welche Pflichtleistungen abbauen will. Es war ein reiner Sparbeschluss!

 

16 Milliarden Euro Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik 2011-2014 („Sparpaket 2010“)

Bereich

2011

2012

2013

2014

Arbeitslosengeld II-Empfänger (Bund – SGB II)

0,5

1,5

2,0

2,0

Arbeitslosengeld I und Nichtleistungsempfänger (Bundesagentur für Arbeit – SGB III)

1,5

2,5

3,0

3,0

 

Wichtig! Die 16 Milliarden Euro betreffen „nur“ die aktive Arbeitsmarktpolitik. Es handelt sich also um Gelder, die für Qualifizierung oder beschäftigungsschaffende Maßnahmen vorgesehen sind. Nicht enthalten sind Kürzungen im Bereich der Sozialleistungen. So ist für Arbeitslosengeld II-Empfänger auch das Elterngeld und der Zuschuss an die Rentenversicherung gestrichen worden. Zählt man diese Kürzungsmaßnahmen dazu, kommt man auf eine Summe von etwa 30 Milliarden Euro.

 

Bereits vor dem „Sparpaket 2010“ stand, dass die Finanzen der Bundesagentur für Arbeit bis 2014 durch weitere Maßnahmen beschnitten werden:

-            mit 4,7 Milliarden Euro wegen der Rückzahlung des Darlehens aus der Krisenzeit.

Früher haftete der Bund für solche Defizite. Die vorgesehenen Zahlungen: 0,5 Mrd. Euro für 2012, 2,0 Mrd. Euro für 2013, 2,2 Mrd. Euro für 2014.

-            16,8 Milliarden Euro durch den sogenannten „Eingliederungsbeitrag“.

Mit diesem werden seit Jahren aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zweckentfremdet Aufgaben des Bundes finanziert. Die vorgesehenen Beträge für 2011: 4,6 Mrd. Euro; für 2012: 4,2 Mrd. Euro; für 2013 und 2014: jeweils 4,0 Mrd. Euro.

 

Darüber hinaus plant die Bundesregierung, den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit noch mehr anzuzapfen:

-             mit 8 Milliarden Euro durch Kürzung der gesetzlich geregelten Zuschüsse.

Diese sind eigentlich ein Ausgleich für Mindereinnahmen der Arbeitslosenversicherung durch die niedrigen Beitragsätze, die aktuell mit 3,0% deutlich unter dem Niveau von 6,5% von 2006 liegen. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat an die Bundesregierung einen Protestbrief geschrieben, in dem er vor einem chronischen Dauerdefizit warnt. Folgende Kürzungen sind vorgesehen: 1,2 Mrd. Euro für 2012; 2,7 Mrd. Euro für 2013 und 4,1 Mrd. Euro für 2014.

 

2. Aktuelle Entwicklung bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten

 

Der Sparkurs zeigt deutliche Wirkung. Schon jetzt gibt es einen deutlichen Rückgang der Teilnehmerzahlen!

 

In der Beruflichen Weiterbildung fiel die Zahl der neubegonnen Maßnahmen seit Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahreszeitraum um minus 48 Prozent auf nur noch 111.697 Teilnehmer/innen (April 2011).

Diese Einbrüche in der Weiterbildung sind nicht mit der zurückgehenden Arbeitslosigkeit zu rechtfertigen. Denn diese nahm deutlich weniger ab und lag im April nur um 9 Prozent unter dem Vorjahresniveau.

Insbesondere Hartz IV-Empfänger (SGB II) sind betroffen. Hier sinkt die Arbeitslosigkeit nur langsam, im April 2011 gegenüber 2010 um nur 89.000 oder 4 Prozent. Die Zahl der Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung ist jedoch um 23 Prozent gesunken, die Zahl der seit Jahresbeginn neubegonnenen Maßnahmen sogar um 40 Prozent.

 

Ähnlich dramatisch sind die Einbrüche in der öffentlich geförderten Beschäftigung.

Dabei geht es nicht nur um die Rückgänge bei den Ein-Euro-Jobs, die abgeschafft und durch ordentliche Arbeitsplätze ersetzt gehören. Tiefe Einschnitte haben vor allem teurere Instrumente zu verzeichnen, mit dem auch der Berliner ÖBS finanziert wird. Zum Beispiel der Beschäftigungszuschuss (SGB II §16e): Hier gab es auf Bundesebene im April 2011 nur noch 19.105 Arbeitsplätze, die durch den Beschäftigungszuschuss gefördert wurden. Ein Rückgang von 52 Prozent! Noch dramatischer sind die Rückgänge bei den seit Jahresbeginn neu begonnenen Förderungen. Ihre Zahl liegt um 69 Prozent unter dem Vorjahresstand!

 

Diese dramatischen Zahlen dokumentieren: Die Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik gehen weit über die zurückgehende Arbeitslosigkeit hinaus. Der Kahlschlag ist in vollem Gange!


 

3. Die „Reformpläne“ der Bundesregierung

 

Instrumentenreform erfolgt ohne aktuelle wissenschaftliche Grundlage

Die Bundesregierung bestreitet, dass die Instrumentenreform als Feigenblatt für die Kürzungen herhalten muss. Aber: Sie hat zuerst die Einsparsumme festgelegt und erst ein Jahr später ihre Vorschläge unterbreitet. Tatsächlich liegen ihr noch nicht mal aktuelle Wirkungsstudien über die bestehenden Instrumente seit der letzten Novellierung vor. Warum eine Reform, wenn die Wirkungen der letzten noch nicht bekannt sind?

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Abbau von Rechtsansprüchen

In der Tradition der vorhergehenden „Arbeitsmarktreformen“ werden die Rechtsansprüche von Erwerbslosen abgebaut. So soll etwa der Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld I-Empfänger zur Förderung der Selbständigkeit nur noch eine freiwillige Leistung sein. Auf die nunmehr auch noch gekürzten Leistungen haben Erwerbslose kein Anrecht mehr. Bundesarbeitsministerin begründete dies mit angeblichen Mitnahmeeffekten von 75 Prozent. Aber die Forscher der Studien, auf die sich Frau von der Leyen berief, widersprachen.

 

Ausdehnung des Billiglohnsektors

Statt mit den Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik „gute Arbeit“ zu fördern, reißt die Bundesregierung die letzten Mindeststandards für eine ordentliche Bezahlung ein. So soll bei dem Instrument „Beschäftigungszuschuss“ (SGB II § 16e) die Förderung von Arbeitgebern nicht mehr davon abhängig gemacht werden, ob diese die Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Zudem ist das Instrument nicht mehr auf Erwerbslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen ausgerichtet. All das öffnet einer weiteren Ausbreitung von Billigbeschäftigung Tür und Tor.

 

Abbau öffentlich geförderter Beschäftigung

Die Bundesregierung will Arbeitslosigkeit statt Arbeit finanzieren, denn bestehende Instrumente wie ABM (aktuell noch in Restauswirkungen im SGB III) und die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante sollen gestrichen werden. Gerade hier handelt es sich um die letzten Instrumente, die für öffentlich geförderte Beschäftigung zu halbwegs guten Bedingungen genutzt werden können. Übrig bleiben die Ein-Euro-Jobs, die aber abgeschafft gehören. Die Kürzungen, die die Bundesregierung hier vornehmen will, sind kein arbeitsmarktpolitischer Sinneswandel. Es geht um die Einsparung von Geldern, insbesondere der Pauschalen für die Träger. Richtig wäre es jedoch ausreichend Mittel für gute öffentlich geförderte Beschäftigung zur Verfügung zu stellen.

 

Folgekosten der Arbeitslosigkeit: Arbeitgeber komplett aus der Verantwortung entlassen

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die sogenannte Erstattungspflicht des Arbeitgebers (aktuell SGB III § 147a) vollständig entfallen. Ursprünglich waren Arbeitgeber nach dieser Regelung verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit bei Entlassung langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für zwei bis drei Jahre das Arbeitslosengeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Mit der vollständigen Streichung dieser Regelung werden sie nicht mehr direkt zur Finanzierung der Folgekosten der Arbeitslosigkeit heran gezogen. Diese werden vollständig auf die Gesellschaft abgewälzt, d.h. dem Beitrags- und Steuerzahler.

 

Schnell in billige und prekäre Beschäftigung

Bei der Arbeitsvermittlung verzichtet die Bundesregierung auf jegliche Anforderungen an die Qualität der Arbeitsvermittlung. Die Zielstellung, insbesondere Langzeitarbeitslose und junge Menschen langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, ist mit keinerlei konkreten Maßnahmen untersetzt. Die gesetzliche Anforderung, schnell und vorrangig in Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln, hört sich gut an, ist aber für sich allein äußerst problematisch. Denn statt die Erwerbslosen mit bestimmten Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen deren Beschäftigungsaussichten nachhaltig zu stärken, wird hier auf die schnelle Vermittlung zur Not auch in befristete, prekäre Beschäftigung gesetzt. Mit dem Resultat, dass sich diese wenige Monate später wieder ins Heer der Arbeitslosen zurückkehren oder in Billigjobs dauerhaft mit ergänzenden Harzt IV-Bezug arbeiten.

 

Anmerkung: Die oben aufgezählten Punkte sind ein Ausschnitt aus dem von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetzentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“.

Weitere Informationen: sabine.zimmermann.ma02@bundestag.de

 

4. DIE LINKE: Sechs Punkte für eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik

 

DIE LINKE fordert einen grundlegenden arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel. Das schließt ein Umsteuern in der Beschäftigungspolitik ein.

Sie hat im Bundestag den Antrag „Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/5526) eingebracht, der im Rahmen der Instrumentenreform folgende sechs Punkte einfordert:

 

1.       Die im vergangenen Jahr beschlossenen Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik sind zurückzunehmen. Neue Belastungen der Bundesagentur für Arbeit, wie im Zusammenhang der Neuordnung der Regelsätze vorgesehen, sind auszuschließen.

 

2.       Wir wollen nachhaltige Maßnahmen stärken, die am individuellen, tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet sind. Damit verbunden sind Rechtsansprüche der Betroffenen auf Fördermaßnahmen.

 

3.       Wir fordern eine Neugestaltung der Zumutbarkeitsregelungen und eine bessere Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, um dem Druck zur Aufnahme von niedrig entlohnter, nicht qualifikationsgerechter und prekärer Beschäftigung entgegenzuwirken.

 

4.       Wir wollen die öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung von Erwerbslosen sowie von Beschäftigten ausbauen, um eine kontinuierliche lebensbegleitende Aus- und Weiterbildung unabhängig vom sozialen Status zu ermöglichen und dem steigenden Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden.

 

5.       Wir sagen: die Bundesagentur für Arbeit darf nicht Motor für prekäre Beschäftigung sein. Sie ist auf eine nachhaltige Arbeitsförderung und Vermittlung in Gute Arbeit auszurichten und hierfür ausreichend zu finanzieren.

 

6.       Und letztlich wollen wir neue Rahmenbedingungen für gute öffentlich geförderte Beschäftigung schaffen, um Langzeiterwerbslosen eine Perspektive zu geben.

 

Zum Antrag mit den Forderungen im Detail: http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/21933_1705526.pdf