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Einsatz der Bundeswehr in Syrien würde Völkerrecht und Grundgesetz verletzen

Nachricht von Heike Hänsel,

Erneut hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags festgestellt, dass ein Einsatz der USA und weiterer Nato-Staaten in Syrien gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen würde.

Die Einschätzung kommt inmitten von Überlegungen des Verteidigungsministeriums unter der CDU-Politikerin Ursula von der Leyen, auch die Bundeswehr in einen solchen Einsatz zu schicken. Dazu schreiben die Bundestagsjuristen: »Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von ,Vergeltungsschlägen' gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig« Das Gutachten wurde auf Antrag der stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE, Heike Hänsel, erarbeitet. Sie kommentiert: 

»Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung das Parlament erst nach Medienberichten und in einer Sondersitzung auf Antrag der Fraktion DIE LINKE informiert hat. Während der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags eindeutig bestätigt hat, dass die angedrohte Vergeltungsaktion ohne UN-Mandat in Syrien völkerrechtswidrig ist, hält sich die Bundesregierung diese Option offen und schloss sogar eine Umgehung des Parlaments nicht aus. Die Fraktion DIE LINKE wird nach der Sondersitzung des Verteidigungsausschusses heute juristische Schritte prüfen, um diesen angekündigten mehrfachen Rechtsbruch zu verhindern, das Völkerrecht zu schützen und eine weitere gefährliche Internationalisierung und Zuspitzung des Syrien-Krieges zu verhindern.«