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Das Pleargebäude des Bundestages spiegelt sich in einer Pfütze © picture alliance/dpa/Christoph SoederFoto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

DIE LINKE vom 11. bis 13. Oktober 2023 im Plenum

Nachricht von Jan Korte,

Der Bundestag wird sich in der laufenden Sitzungswoche mit folgenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen:

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Protest der Post-Beschäftigten ernst nehmen – kein Lohndumping und kein Job-Kahlschlag bei der Brief- und Paketzustellung“ beantragt.

Donnerstag, 12. Oktober 2023

TOP 9 Antrag “Mieterinnen und Mieter schützen – Für ein starkes, soziales Mietrecht“, Drs. 20/8569

Das zuständige Justizministerium betreibt beim Mietrecht nicht nur Arbeitsverweigerung, sondern aktive Blockade. Die SPD verkündet nur leere Versprechungen im Fraktionspapier. DIE LINKE will daher mit einem großen Mietrechtsantrag die Debatte wieder anstoßen, damit Mieter:innen nicht länger im Stich gelassen und finanziell überfordert werden.

TOP 16 a Antrag “Strom gehört zum menschenwürdigen Leben – Strombedarf im Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung decken”, Drs. 20/…

Wer Bürgergeld oder Altersgrundsicherung bezieht, muss den Strom bislang aus dem Regelsatz bezahlen. Viele Verbände kritisieren zu Recht den Betrag seit Jahren als viel zu niedrig. Die steigenden Strompreise verschärfen das Problem massiv, sodass die Betroffenen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Deshalb müssen die Stromkosten endlich in realistischer Höhe übernommen werden. Außerdem braucht es ein Recht auf Energiesparberatung und eine Kostenübernahme für energiesparende neue Geräte.

TOP 16 b Antrag “Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben unter Hartz-IV-Niveau – Betroffenen den vollen Inflationsverlust ausgleichen”, Drs. 20/7641

Das Bürgergeld ist ebenso unzureichend bemessen wie zuvor Hartz IV. Der Anpassungsmechanismus der Regelsätze gleicht weiterhin die Inflation, vor allem die unterjährige, nicht aus. Im Jahr 2022 war dieser Verlust höher als ein monatlicher Regelsatz. Daher muss der Anpassungsmechanismus zeitsensibler werden. Zudem wird eine jährliche Sonderzahlung eingeführt, welche die Kaufkraftverluste durch Inflation zumindest nachträglich ausgleicht.