Leiharbeit war in den vergangenen Jahren eine Wachstumsbranche auf dem Arbeitsmarkt. Innerhalb von zehn Jahren hatte sich die Zahl der Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen auf rund 800 000 im Sommer 2008 verdreifacht. Unternehmen haben Stammarbeitsplätze in Leiharbeitsverhältnisse verwandelt. Sie haben keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen, sondern sich der billigeren und flexibel einsetzbaren Leiharbeit bedient. So sind in der Leiharbeit überwiegend keine guten Arbeitsplätze entstanden. Die Löhne liegen bis zu 50 Prozent unter dem, was Festangestellte für die gleiche Arbeit bekommen. Auch betriebliche Vergünstigungen bei der Arbeitskleidung oder in Kantinen gelten für Leiharbeiter nicht. Sie haben kaum berufliche Perspektiven, da sie nur selten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Zukunftsplanung ist häufig ein Fremdwort, weil Leiharbeiter heute hier und morgen dort eingesetzt werden können. Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter werden als erste entlassen. Sie genießen kaum einen Kündigungsschutz und haben nur wenige Mitbestimmungsrechte. Im März 2009 waren in dieser Branche nur noch 520 000 Menschen beschäftigt. Aktuell verzeichnet die Branche wieder Zuwächse.
Die Fraktion DIE LINKE will Leiharbeit strikt begrenzen. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss ohne Einschränkung gelten. Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse gemacht werden. Wer den Boom der Leiharbeit gefeiert hat, ignoriert die schlechte Qualität von Leiharbeitsverhältnissen und ihre Folgen für den Arbeitsmarkt. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse wurden verdrängt, weil prekäre Formen wie Leiharbeit sich immer weiter ausgebreitet haben. So werden Belegschaften gespalten und geschwächt. Die beiden vergangenen Bundesregierungen haben diese Missstände gefördert. SPD und Grüne haben jede zeitliche Beschränkung für die Beschäftigung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern abgeschafft. Dank ihrer Politik dürfen Leiharbeiter schlechter bezahlt werden als Festangestellte. An der Union scheiterte es, dass zumindest ein Mindestlohn-Tarifvertrag dieser Branche für allgemeinverbindlich erklärt wird. Ob es diesen nun unter der schwarz-gelben Koalition geben wird, ist mehr als fraglich.
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Leiharbeit strikt begrenzt und sozial gerecht gestaltet wird:
Die wirtschaftliche Erholung zeigt in drastischer Weise die Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Folge der Hartz-Gesetzgebung auf. Die Zahl der Leiharbeitskräfte steigt im atemberaubenden Tempo. Lag ihre Zahl im Sommer 2009 bei knapp 600.000, dürfte inzwischen die 1 Millionengrenze überschritten sein. Damit schreitet die Prekarisierung der Arbeitswelt massiv voran. Im Vorfeld des dezentralen gewerkschaftlichen Aktionstages am 24. Februar gegen Leiharbeit wird nach regionalen Daten gefragt.
Seit dem Fall Schlecker vor einem Jahr äußerte sich die Bundesregierung, insbesondere die Bundesarbeitsministerin, wiederholt öffentlich kritisch gegenüber Fehlentwicklungen und Missbräuchen bei der Leiharbeit. Die Frage ist, welche Konsequenzen das für Beschäftigungspolitik im eigenen Haus hatte. Denn seit Jahren steigt kontinuierlich die Zahl der in den Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden beschäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter.
Mit diesem Gesetzentwurf zum Thema Leiharbeit legen wir einen Gegenentwurf zu dem aktuell kursierenden Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium vor. In diesem wird weder der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahme festgeschrieben, noch die Verleihdauer wirksam begrenzt. Beides ist Bestandteil unseres Gesetzentwurfs. Darüber hinaus wird die Pflicht zur Zahlung einer Flexibilitätsprämie sowie ein Mitbstimmungsrecht für Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit eingeführt.
Der Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten mit dem Ziel des Streikbruchs stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Streikrechts dar. Leiharbeitsbeschäftigte können nur über ihr individuelles Verweigerungsrecht den Streikbruch verweigern. Praktisch steht diesem Recht jedoch die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes entgegen. Nur über dieses schwache individuelle Verweigerungsrecht ist in Deutschland das Streikrecht gegen den Streikbruch durch Leiharbeitskräfte geschützt.
Leiharbeit findet auch im Bankensektor statt. Zum Teil mit Beteiligung namenhafter Banken wurden spezielle Leiharbeitsfirmen geründet, die ausschließlich oder überwiegend Arbeitnehmerüberlassung im Bankensektor betreiben. So drohen Teile der Stammbelegschaft durch billigere Leiharbeitskräfte ersetzt zu werden, ausgebildeten Fachkräften wird der Einstieg in ein gesichertes Arbeitsverhältnis verwehrt. DIE LINKE fragt nach.