Wie Menschen leben und wen sie lieben ist ihre ureigenste Privatangelegenheit. Trotzdem wird auch dieser Kernbereich des Privaten durch gesellschaftliche Regeln und zum Teil sogar durch Gesetze bestimmt. Ehe und Familie stehen durch Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates. Mit sehr unterschiedlicher Wirkung. Die Leistungen des Staates für Familien haben bisher nicht erreicht, dass alle Kinder und ihre Eltern ein gutes Leben führen können. Arm sind in Deutschland vor allem Alleinerziehende mit Kind, sowie Familien mit mehreren Kindern. Ehepaare dagegen genießen umfangreiche Privilegien gegenüber Menschen, die ohne Trauschein zusammenleben - selbst wenn diese Kinder haben. Das bekannteste Beispiel hierfür sind die großen Steuervorteile für Ehepaare durch das sogenannte Ehegattensplitting. Es gilt nur für Ehepaare und ist unabhängig von der Kinderzahl. Ist nur ein Partner erwerbstätig und verdient gut, entsteht dabei der größte Steuervorteil.
Nicht jeder Mensch darf eine Ehe schließen. Nur ein Mann und eine Frau können ein Ehepaar werden. Zwei Frauen oder zwei Männer dagegen nicht, selbst wenn sie es wollen. Nach langen Kämpfen steht diesen Paaren seit einigen Jahren die eingetragene Lebenspartnerschaft als staatlich anerkannte Form des Zusammenlebens offen. Diese ist der Ehe aber nicht gleichgestellt. In allen Gesetzen, denen der Bundesrat zustimmen muss, sind eingetragene Partnerschaften schlechter gestellt. Sie können keine Kinder adoptieren und sie führen auch nicht zu Rechtsansprüchen im Beamtenrecht wie zum Beispiel in der Besoldung oder Versorgung.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt eine Bevorzugung von Ehepaaren durch das Gesetz ab. Sie fordert die Beseitigung des Ehegattensplitting und anderer an die Ehe geknüpfter Privilegien. Stattdessen soll der Staat Menschen stärker unterstützen, die in ihrem Haushalt Kinder oder Pflegebedürftige betreuen. So sollen zum Beispiel Nachteile im Rentenrecht ausgeglichen werden, indem diese Betreuungszeiten für die Rente angerechnet werden. Die Fraktion DIE LINKE sieht die eingetragene Partnerschaft als neue Norm für schwule und lesbische Lebensweisen kritisch. Auch mit einer solchen Regelung erhalten homosexuell veranlagte Menschen nicht die gleichen Rechte wie heterosexuell veranlagte. Die grundsätzliche Diskriminierung bleibt bestehen. Gleichzeitig wird mit der gesonderten Rechtsform aber auch eine neue Sonderstellung homosexueller Paare in der Gesellschaft geschaffen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert die rechtliche Gleichstellung der Vielfalt der Lebensweisen. Menschen, die anders als die gesellschaftliche Norm aussehen, leben oder lieben, müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Der Staat ist verpflichtet, ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft für sie zu sichern. Im Rahmen ihrer Forderung nach sozialen Grundrechten fordert die Fraktion DIE LINKE deshalb die Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierungen auf Grund der Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 Grundgesetz. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren fordern wir die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen, ein Verbandsklagerecht, die Beweislastumkehr in Verfahren sowie Maßnahmen, die auf einen Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins zielen.