Kommunen sind nicht primär Verwaltungen, sondern Orte, in denen die Menschen leben, wohnen und arbeiten. Kommunalpolitik schärft den Blick auf die Wirklichkeit, auf die Folgen politischer Entscheidungen im Bund und in den Ländern. Grundgesetz und Kommunalverfassungen garantieren das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden im Rahmen der Gesetze selbst, wie sie in ihrer Stadt oder Gemeinde leben wollen. Diesem eigentlich garantierten Anspruch auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stehen jedoch politische, ökonomische, steuerpolitische und rechtliche Rahmenbedingungen entgegen, die eine Selbständigkeit der Kommunen im Sinne von Autonomie einschränken. Die Kommunen sind abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und von der Finanzverteilung in Bund und Ländern. Sie bewegen sich damit in dem Spannungsverhältnis von grundgesetzlich garantierter Autonomie einerseits und staatlichen Eingriffen andererseits.
Kommunalpolitik wird also nicht nur in der Kommune gemacht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch die Länder, den Bund sowie die Europäische Union gesetzt. Diese haben massiv dazu beigetragen, dass die Lage der Kommunen immer dramatischer wird. Die sich immer noch auf hohem Niveau bewegende Arbeitslosigkeit. verursacht steigende Sozialausgaben, insbesondere bei den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose. Die neuerdings wieder geplanten Steuersenkungen der schwarz-gelben Bundesregierung, der Rechtsanspruch von Eltern auf einen Kitaplatz für ihren Nachwuchs ab 2013, all das und noch viel mehr geht finanziell zu Lasten der Kommunen. Die Maxime des Neoliberalismus „privat vor Staat“ führte und führt dazu, dass zunehmend betriebswirtschaftliche Maßstäbe in der Kommunalpolitik dominant geworden sind.
Verwaltungsreformen und Privatisierungen beschleunigten dieses noch.
Zum anderen gibt es auf der kommunalen Ebene neue Entwicklungstendenzen, die eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung möglich machen: Rekommunalisierung, die Schaffung von regionalen Wirtschaftskreisläufen und interkommunale Kooperation. Insbesondere um die kommunale Daseinsvorsorge zu garantieren, muss die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen bundes- und europarechtlich gesichert und gestärkt werden. Sie ist zentraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und damit zugleich des demokratischen und sozialen Rechtsstaats.
Die Fraktion DIE LINKE sieht es als ihre Aufgabe an, diese Entwicklungstendenzen zu stärken. Linke Kommunalpolitik will auf die eigenen Lebensbedingungen Einfluss nehmen und sich dabei mit den Interessen der verschiedenen sozialen und politischen Gruppen auseinandersetzen. Eine stärkere Stellung der Kommunen im föderalen System eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern neue Wege der Einflussnahme auf die Lösung lokaler, regionaler und globaler Probleme.
Die Ziele lassen sich mit Bürgerkommune/Solidarkommune, Demokratisierung von Haushaltspolitik („Bürgerhaushalt“), Regionalisierung von Wirtschaftskreisläufen, Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, selbstverwaltete Schule, alternative Wohn- und Kulturprojekte beschreiben.
Die Kommunen müssen dafür gestärkt werden. Daher tritt die Fraktion DIE LINKE dafür ein, die Gewerbesteuer als wichtigste Finanzquelle der Städte und Gemeinden zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterzuentwickeln. Dies schließt die Einbeziehung aller unternehmerisch Tätigen - Selbständige wie Ärzte und Anwälte, aber auch freie Berufe bei hinreichenden Freibeträgen für prekär Selbständige - mit ein. Eine Verstetigung des Steueraufkommens muss darüber hinaus durch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage durch eine stärkere Einbeziehung von Mieten, Pachten und Leasingraten erfolgen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme, die Gewerbesteuerumlage von den Gemeinden an den Bund abzuschaffen und bis 2013 schrittweise die Gewerbesteuerumlage an die Länder abzubauen, damit den Gemeinden ihre Einnahmen in Gänze zustehen.
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, Privatisierung zu stoppen, sowie Rekommunalisierung voranzutreiben und umzusetzen. Dafür müssen auf allen Ebenen – EU, Bund, Länder und Kommunen – die Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Fraktion DIE LINKE fordert die Schaffung öffentlicher Unternehmen mit transparenten Strukturen und Entscheidungsprozessen, unter Beteiligung der Einwohnerschaft.
Die Fraktion DIE LINKE tritt für eine radikale Demokratisierung ein. Politische Diskussions- und Entscheidungsprozesse werden für die Bevölkerung geöffnet. Dies geht einher mit einer demokratischen und transparenten Entscheidungsfindung. Transparenz und Partizipation sollen auf dem Weg einer gleichberechtigten und partnerschaftlichen Kommunikation schon im Alltag zwischen Politik, Verwaltung und Bevölkerung erarbeitet und durchgesetzt werden.
Darüber hinaus bedarf es weiterer Bedingungen: Mittel- und langfristige Planungen sollen im Vorfeld mit der Öffentlichkeit entwickelt, beraten und entschieden werden. Dies schließt eine konsequente Demokratisierung von Haushaltspolitik (Bürgerhaushalt) ein.
Die Fraktion DIE LINKE fordert ein verbindliches Anhörungs- und Mitwirkungsrecht der Kommunen auf Bundesebene bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen, die kommunal relevant sind.
Die LINKE will die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch eine umfassende und sozial gerechte Steuerreform, eine Neuaufteilung des Steueraufkommens und weitreichende Mitbestimmungsrechte gegenüber den übergeordneten staatlichen Ebenen wiederherstellen und für die Zukunft sichern. Das schließt eine schnelle Entschuldung der Kommunen ein, um sie von der Zinslast zu befreien.
Zusätzliche Informationen bieten die Themen: Schwerpunktvorhaben der Bundestagsfraktion auf kommunalpolitischem Gebiet für die 17. Wahlperiode, öffentlicher Dienst, Sozialticket, Kulturticket; Sparkassen, Energiepolitik, Bürgerkommune, Breitband-Internet, Stadtentwicklung, Stadtumbau, Stromnetze, Wohnen und Mieten, öffentlicher Personennahverkehr; Mieten, Regionalförderung
Auch wenn die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund begrüßenswert ist, lehnen wir das Gesetz insgeasamt ab, da zur Gegenfinanzierung die Arbeitsmarktinstrumente gekürzt werden. Mit dem Antrag wollen wir erreichen, dass die beabsichtigte Entlastung wenigstens auch bei den Kommunen ankommt.
Gemeinsame Erklärung kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und –träger der LINKEN und der Abgeordneten des Arbeitskreises Infrastruktur und Haushalt der Fraktion DIE LINKE Bundestag
Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass Beziehende von Grundsicherung, die durch Wahlen in ein kommunales Amt gelangt sind, nicht mehr Gefahr laufen, wegen der Aufwandsentschädigung eine Kürzung ihrer Grundsicherung befürchten zu müssen. Der Antrag korrespondiert mit dem Antrag "Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
Die kürzlich in das SGB II eingeführte Ermächtigung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft durch kommunale Satzung soll dahingehend konkretisiert werden, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für derartige kommunale Satzungen gelten. Die ebenfalls eingeführte Ermächtigung zur Pauschlierung der Kosten der Unterunft soll zurückgenommen werden. Außerdem sollen Zwangsumzüge wg. zu hoher Kosten der Unterkunft erschwert werden.
Die verbindliche Einführung von Jobcenterbeiräten ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, allerdings wird so nur dann eine echte Verbesserung erreicht, wenn diese Jobcenterbeiräte tatsächlich mitbestimmen können und wenn diejenigen, die letztlich von den Entscheidungen der Jobcenter betroffen sind, ihre Kenntnisse und Erfahrungen einbringen können.
80 Prozent der im Bundestag beschlossenen Gesetze müssen von Kommunen ausgeführt werden und haben unmittelbar Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürgern in Städten, Gemeinden und Landkreisen. DIE LINKE steht für starke Kommunen, in denen Bürgerinnen und Bürger ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. DIE LINKE hat Themen gesetzt, öffentliche Debatten angeschoben und Bürgerinnen und Bürger ermutigt, sich in Diskussionen einzumischen. Wir ziehen Bilanz.
HerunterladenDer Bundeshaushalt 2012 leistet keinen Beitrag zur Lösung der Finanzkrise der Kommunen. Es gibt nur marginale Änderungen im Bereich der Städtebauförderung, die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung sind nicht ausreichend. Die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird auf Kosten der Arbeitsmarktförderung erhöht, Mittel aus dem Programm "Soziale Stadt" dürfen nur für Investitionen eingesetzt werden und der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft wird nicht erhöht.
HerunterladenDer vorliegende Leitfaden Rekommunalisierung ist erstmals im Januar 2009 erschienen und im März 2010 neu aufgelegt worden. Wegen der anhaltend großen Nachfrage steht nun eine dritte, durchgehend aktualisierte Auflage zur Verfügung. Der Leitfaden soll informieren, mobilisieren und Entscheidungen erleichtern. Weil die Bedingungen vor Ort jeweils unterschiedlich sind, ist er selbstverständlich kein stur anzuwendendes Schema, sondern als Checkliste und Orientierungshilfe zu verstehen. Er enthält die vielfältigen Gesichtspunkte, die sich in der Praxis als wichtig erwiesen haben, und die Erfahrungen, die sich verallgemeinern lassen.
HerunterladenVor einem Jahr versuchten wir mit der Broschüre »Sozialticket kommt in Fahrt«, einen neuen Überblick über die existierenden Sozialtickets und der Sozialti- cket-Initiativen zu schaffen. Der Überblick ergab 50 städtische Initiativen, 30 in (Land-)Kreisen und fünf in Regionen. Nur ein Jahr später sind es nun 70 Initiativen in Städten, 39 in (Land-)Kreisen und 11 regionale Zusammenschlüsse. Wie erfolgreich eine gemeinsame und beharrliche Auseinandersetzung um ein Sozialticket sein kann, zeigt das kontinuierliche Anwachsen der bestehenden Sozialtickets.
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