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Hartz IV - Regelsatzermittlung 2011

Katja Kipping hält während ihrer Rede in der abschließenden Debatte über die neuen Hartz-Regelsätze am 3.12.10 eine Schautafel mit Symbolen, die zeigen, wo Union und FDP streichen
 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Bis zum Ende des Jahres wurde dem Gesetzgeber auferlegt, das menschenwürdige Existenzminimum neu zu ermitteln. Das Urteil hätte der Startschuss zu einer neuen Politik sein müssen: statt Beförderung von Armut und Ausgrenzung eine Politik der sozialen Umverteilung und der Sicherheit sozialer Rechte. Die Bundesregierung aber hält Kurs: es geht weiter mit sozialer Polarisierung, Armutsregelsätzen, massivem Druck auf die Betroffenen und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors.

Die verabschiedete Gesetzesvorlage berechnete die Regelsätze nach der Maßgabe des Bundeshaushalts. Dessen Entwurf hatte schon im Sommer 2010 klargemacht, dass für erhöhte Leistungen für Hartz IV Leistungsberechtigte kein Geld vorgesehen war – lediglich für ein sog. „Bildungspaket“ wurden finanzielle Mittel reserviert. Im Gegenteil hat die schwarz-gelbe Regierung mit dem sog. „Sparpaket“ Leistungen im Umfang von fast 4 Mrd. Euro jährlich bei Hartz IV gestrichen: keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, kein befristeter Zuschlag mehr, massive Kürzungen bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung und kein Elterngeld mehr.

Um bescheidene fünf Euro sollte der Regelsatz nach der Berechnung der Bundesregierung angehoben werden. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sollten überhaupt nicht erhöht werden. DIE LINKE hat diese skandalöse Kleinrechnung des menschenwürdigen Existenzminimums von Anbeginn an massiv kritisiert und deutlich gemacht durch welche Tricks und Manipulationen die politisch gewünschten Ergebnisse ermittelt wurden. Katja Kipping hat im Plenum des Deutschen Bundestags anschaulich gemacht, wie die Bundesregierung „Existenzminimumdumping“ betreibt: Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehören nach Ansicht der Regierung nicht: die Haltung von Haustieren, Ausgaben für Kraftstoffe, Alkohol und Tabak, auswärtige Übernachtungen oder Blumen. DIE LINKE hat nach Beratungen mit Sachverständigen eigene Berechnungen durchgeführt. Dabei wurde durch eine sachgerechte Umsetzung des Ermittlungsverfahrens – d.h. technisch gesprochen: bei Anwendung des sog.  reinen Statistikmodells - ein Regelsatz für eine alleinstehende Person von über 500 Euro errechnet.

Da CDU / CSU und FDP zunächst im Bundesrat keine Mehrheit für ihren Gesetzesentwurf gefunden haben, wurden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss notwendig. Diese haben aber trotz eines wochenlangen Tauziehens keine durchgreifenden  Verbesserungen gebracht: keine Erhöhung des Regelsatzes – lediglich eine Erhöhung um zusätzliche drei Euro zum 1.1.2012 wurde verabredet -, kein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn und keine Umsetzung des Prinzips gleiches Geld für gleiche Arbeit in der Leiharbeit. Das sog. Bildungs- und Teilhabepaket, dessen Leistungen durch den Vermittlungsausschuss auf zusätzliche Gruppen ausgeweitet wurden, löst keine Probleme. Die zu begrüßende Entlastung der Kommunen durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung zahlen letztlich die Erwerbslosen mit weniger Arbeitsförderung. Die Hartz IV Leistungsberechtigten wurden zum Spielball der politischen Interessen. DIE LINKE wurde bei den entscheidenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss faktisch ausgeschlossen. Die Hartz IV Parteien wissen warum: Nur DIE LINKE steht für einen grundlegenden politischen Kurswechsel. Das Hartz IV Gesetz ist am 25. Februar 2011 ohne Debatte abgestimmt worden. 


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