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Gewalt gegen Frauen

Rechtsanspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt

Jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 – 85 Jahren hat im Verlauf ihres Lebens Erfahrungen mit körperlicher, psychischer und / oder sexueller Gewalt durch einen Beziehungspartner gemacht.  Gewalt gegen Frauen ist eine anerkannte eklatante Menschenrechtsverletzung.  Gewalt gegen Frauen ist nicht auf bestimmte soziale Gruppen beschränkt, sondern findet sich quer durch die gesamte Gesellschaft. Mit dem Gewaltschutzgesetz von 2002 wurde eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gelegt, aber weiter Schritte sind hier unbedingt erforderlich. Dazu gehört vor allem, die Einhaltung der staatlichen Verpflichtung auf Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit. Bei Gewalt gegen Frauen heißt das, den betroffenen Frauen und ihren Kinder müssen entsprechende Schutzmöglichkeiten und ausreichend Hilfe sowie Beratung zur Verfügung stehen. Die Geschichte der Frauenhäuser in Deutschland ist älter als 30 Jahre. Seit mehr als 30 Jahren kämpfen die Frauenhäuser um einen freien und ungehinderten Zugang für alle betroffenen Frauen. Aber statt sich ganz auf ihre Schutz- und Hilfsaufgaben konzentrieren zu können, kämpfen die Frauenhäuser um ihre eigene Existenz und sind auf freiwillige Finanzierungen durch Länder, Kommunen und Verbände angewiesen. Mit der Einführung der Hartz IV-Gesetzgebung wurden sie zusätzlich von Leistungen aus dem SGB II bzw. XII abhängig gemacht.  Nach ihnen richten sich sogenannte Tagessatzleistungen, die aber personenbezogen gezahlt werden. D. h.  alle diejenigen betroffenen Frauen, die nicht leistungsberechtigt sind, erhalten keine finanzielle Unterstützung. Dazu gehören Schülerinnen, Studentinnen, Asylbewerberinnen oder Illegale. Frauen mit eigenem Einkommen müssen ihren Aufenthalt selbst zahlen.

Eine erste Anhörung zur Situation der Frauenhäuser im Deutschen Bundestag im November 2008 hat gezeigt unter welchen prekären Bedingungen viele Hilfs- und Schutzeinrichtungen arbeiten müssen. Im Resultat wurde auch deutlich, dass es bundesweit keine gleichwertigen Angebote für die betroffenen Frauen und ihre Kinder gibt und der Staat letztlich seiner Schutzpflicht nicht nachkommt.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher

  • Für alle von Gewalt betroffene Frauen  und ihre Kinder ist ein Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe zu schaffen
  • Statt auf freiwillige Leistungen zu hoffen, muss die Bundesregierung eine verbindliche, ausreichende und verlässliche Finanzierung von Schutz- und Hilfseinrichtungen garantieren
  • Der kostenlose Zugang zu den Schutz- und Hilfseinrichtungen muss allen Frauen offen stehen, unabhängig von sozialer Herkunft oder Aufenthaltsstatus
  • Die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes muss umfassend evaluiert werden, bestehen hier doch zwischen den einzelnen Ländern große Diskrepanzen (Vgl. Antwort der Bundesregierung  auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE  zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, Drs.-Nr. 17/6685)
  • In Auswertung dieser Evaluierung muss die Bundesregierung einen Maßnahmeplan vorlegen, um die gleichwertige Implementierung des Gewaltschutzgesetzes im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten

Mehr zum Thema

17.12.2009 – ANTRAG – Drucksache Nr. 17/243

Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen

Für DIE LINKE hat der Schutz von Gewaltopfern höchste Priorität. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich eine bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser sicherzustellen. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, dass noch immer nicht für jede Frau - unabhängig von Einkommen und Herkunft - der Zugang zu den Schutzeinrichtungen offensteht.

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