Die Kompetenz für das Arbeitsrecht liegt bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Die EU hat allerdings einige Richtlinien erlassen, die auch Themen des Arbeitsrechts berühren. Beispiele hierfür sind die Richtlinien zur Unterrichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die für ihre Arbeitsverhältnisse geltenden Bedingungen (1991), zu Massenentlassungen (1998), zu befristeten Arbeitsverträgen (1999) oder zur Teilzeitarbeit (1998). Die Richtlinien enthalten europäische soziale Mindestvorschriften, welche die Mitgliedstaaten einhalten sollen. Die Mitgliedstaaten können aber über diese Mindestvorschriften hinausgehende Bestimmungen im nationalen Recht verankern oder beibehalten.
Die Europäische Kommission veröffentlichte 2006 ein Diskussionspapier („Grünbuch“) zum Europäischen Arbeitsrecht, zu dem das Europäische Parlament Stellung nahm. Das Grünbuch vertrat die These, dass ein hohes Kündigungsschutzniveau und die immer noch geltende Norm des unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses die Schaffung von Arbeitsplätzen behinderten.
Die Kommission hat nach der kontrovers geführten Debatte um die Inhalte des Grünbuchs deutlich gemacht, dass sie in nächster Zukunft keine konkreten Schritte für eine neue EU-Gesetzgebung zum Arbeitsrecht vorschlagen will. Lockerung des Kündigungsschutzes und Flexibilisierung des Arbeitsrechts sind jedoch weiterhin Themen der EU-Arbeitsmarktpolitik.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Niveau des Kündigungsschutzes und der Höhe von Erwerbslosigkeit und Beschäftigung. Ein guter Kündigungsschutz muss als Grundrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrachtet werden. Denn diese sind wirtschaftlich abhängig und somit im Beschäftigungsverhältnis in der schwächeren Position. Guter Kündigungsschutz bietet Anreize für Unternehmen, in Fort- und Weiterbildung, Innovation und Produktivität zu investieren. Guter Kündigungsschutz trägt dazu bei, die Stabilität der Beschäftigung sowie die Sicherheit bei der beruflichen Mobilität und beim Übergang von einer Beschäftigung zu einer anderen zu fördern.
Es trifft auch nicht zu, dass ein „zu starrer“ Schutz unbefristeter Arbeitsverträge die Ursache dafür sei, dass prekär Beschäftigte nicht in reguläre Arbeitsverhältnisse aufsteigen. Vielmehr sind es die betrieblichen Flexibilisierungsstrategien, die Jugendliche, Frauen, Migrantinnen und Migranten von regulärer Beschäftigung ausgrenzen. "Atmende Unternehmen" passen die Arbeitszeiten an die Auftragslage an und kommen so mit kleineren Stammbelegschaften aus. Mit Outsourcing, Unterauftragsvergabe an Scheinselbständige, dem Einsatz von Leiharbeit, befristeter und geringfügiger Beschäftigung sollen die Kosten gedrückt werden. Hinzu kommt, dass die staatliche „aktivierende Arbeitsmarktpolitik" Arbeitssuchende zwingt, jede noch so perspektivlose, prekäre und schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Betriebliche Flexibilisierungsstrategien und die staatliche Förderung eines breiten Niedriglohnsektors sind somit für die Spaltung auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich.
Die Fraktion DIE LINKE verteidigt den Kündigungsschutz und streitet für eine Politik, unbefristete Arbeitsverhältnisse zu stärken und durch Arbeitszeitverkürzung zu erneuern. Prekäre Beschäftigung muss zurückgedrängt, gute Arbeit gefördert werden. Europäische Regelungen mit dem Ziel die Arbeitsmärkte weiter zu flexibilisieren, lehnt die Fraktion DIE LINKE deshalb ab. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dagegen weiter für den Ausbau sozialer und arbeitsrechtlicher Standards ein. Die Fraktion DIE LINKE will den Vorrang der politischen und sozialen Grundrechte vor den Marktfreiheiten in die europäischen Verträge aufnehmen.