Die westeuropäische Integration, die zu ihrem Beginn als wirtschaftlicher Zusammenschluss kapitalistischer Staaten Kriege zwischen den Beteiligten ausschließen sollte, hat über lange Zeit für die Mitgliedsländer und ihre Bevölkerung viele Vorteile gebracht. Der Binnenmarkt, der Wegfall von Kontrollen an Binnengrenzen haben bis weit in die achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts das Leben für Bürgerinnen und Bürger erleichtert und zum Zuwachs an Wohlstand in den beteiligten Ländern geführt. Mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 und dem Vertrag von Maastricht aus den Jahr 1992 schwenkte die Gemeinschaft ein jedoch auf einen Kurs des neoliberalen Marktrigorismus, der Herrschaft der Wirtschaft über die Politik. Massenarbeitslosigkeit nahm zu, Wachstumsraten schrumpften erheblich, die Einkommen der Oberschichten wuchsen weit überproportional, die Realeinkommen der abhängig Beschäftigten gingen zurück. Dennoch setzt die neue Strategie „EU 2020“ die Politik der gescheiterten „Lissabon-Strategie“ fort. Die Erweiterung der EU um zwölf weitere Staaten wurde und wird, weil Mindeststandards fehlen oder nicht realisiert werden, zu Lohn-, Steuer- und Sozialdumping missbraucht.
Für die schwerste globale Wirtschafts- und Finanzkrise seit 80 Jahren ist die EU mitverantwortlich. Die gescheiterte Politik der Wirtschaftsfreiheiten und des freien Wettbewerbs, der Deregulierung der internationalen Finanzmärkte und der Enteignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen werden über die EU massiv vorangetrieben. Die Einführung des Euro, die den grenzüberschreitenden Verkehr für Wirtschaft, für Bürgerinnen und Bürger erheblich erleichterte, geht im Zusammenhang mit dem Statut der EZB mit einer Verselbstständigung der Geld- und Währungspolitik von demokratischen politischen Entscheidungen einher. Finanzvermögen und Spekulation werden begünstigt. Die aufgespannten „Rettungsschirme“ für den Euro begünstigen die Profite der Banken und führen zu mehr Desintegration in der Europäischen Union.
Seit Maastricht beschreitet die EU einen Weg der Militarisierung der Außen- und Sicherheitspolitik. Battle Groups wurden aufgebaut und eine Rüstungsagentur in der EU eingerichtet. Mit der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes wurde zudem ein mehrtausendköpfiger diplomatisch-militärischer Apparat geschaffen, der zu einer noch stärkeren Militarisierung der EU wie auch zu einer stärkeren Verschränkung der Außen-, Entwicklungs-, Menschenrechts- und Nachbarschaftspolitik der EU unter der Dominanz der EU-Sicherheitspolitik führt.
Willensbildung und Entscheidungsfindung auf EU-Ebene sind nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Von einer funktionierenden Demokratie ist die Europäische Union trotz erweiterter Mitentscheidungskompetenzen des Europäischen Parlaments noch weit entfernt. Wirtschaftsverbände beeinflussen entscheidend die EU-Bürokratie. Die beschränkten Möglichkeiten für eine direkte Partizipation entfremden die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union. Auch mit der Einführung der Europäischen Bürgerinitiative lassen sich z. B. die Einführung einer sozialen Fortschrittsklausel oder die Abschaffung der Aufrüstungsverpflichtung für die Mitgliedstaaten nicht initiieren.
Der Verfassungsvertrag von 2004 verpflichtete die Politik der EU stärker und breiter als je zuvor auf das neoliberale Dogma »einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb« und auf EU-weiten Sozialabbau und Steuersenkungswettlauf. Aufrüstung erhielt Verfassungsrang. Die gewachsene Verfügbarkeit öffentlicher Güter sollte der Profitmaximierung der Märkte ausgeliefert werden. Der Vertrag verfestigte auch die institutionellen Mängel der Union im Hinblick auf Demokratie und Bürgerbeteiligung. Deswegen wurde er bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt.
Auf Initiative der Bundesregierung wurde 2007 der gescheiterte Verfassungsvertrag jedoch in allen wesentlichen Punkten in den sog. „Reformvertrag“ von Lissabon übernommen. Dieser verfestigt die Fehlentwicklung der Europäischen Union: Anstatt durch zivile Krisen- und Konfliktprävention Kriege, Armut und ihre Ursachen, Klimawandel und Umweltzerstörung global zu bekämpfen, rüsten die EU-Mitgliedstaaten auf, um auf die zwangsläufigen Konsequenzen ihrer auf Ausbeutung, unfairen Handelsbeziehungen und Umweltzerstörung beruhenden Wirtschaftspolitik mit militärischen Mitteln reagieren zu können.
Deshalb lehnt die Fraktion DIE LINKE den Vertrag von Lissabon auch nach seinem Inkrafttreten ab und tritt für eine neue vertragliche Grundlage der Europäischen Union ein. Die Fraktion DIE LINKE tritt für eine europäische Verfassung als Grundlage für eine Europäische Union, die den Krieg ächtet, ein starkes Europäisches Parlament hat und direkte Partizipation ermöglicht, den sozialen Fortschritt und den ökologischen Strukturwandel befördert und die Finanzmärkte einer strikten Kontrolle unterwirft.
Die Europäische Union wird demokratisch, sozial und friedlich sein - oder sie wird nicht sein!
DIE LINKE. fordert die Auflösung der europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) sowie den Abschluss eines neuen europäischen Vertrages auf dessen Grundlage eine alternative Europäische Gemeinschaft zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeinsparung eingerichtet wird. Desweiteren fordert sie, solange die Auflösung von EURATOM nicht durchgesetzt wurde, die Entflechtung der vertraglichen Grundlagen der EU und des EURATOM durchzusetzen und den EURATOM-Vertrag einseitig zu kündigen.
Mit diesen interfraktionellen Entschließungsantrag der Oppositionsparteien soll der EU-Ausschuss für seine Sondersitzung am 22. Juni 2011 mit den Rechten des Bundestages gemäß Art. 23GG gegenüber der Bundesregierung ausgesattte werden.
Auf dem Europäischen Rat am 23./24. Juni 2011 werden für die weitere Entwicklung der
Europäischen Union wegweisende Entscheidungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM) und zur Koordinierung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitiken getroffen
werden. Eine Ratifizierung ohne die Möglichkeit einer rechtzeitigen und zeitnahen Stellungnahme vor dem Europäischen Rat würde nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon gerecht. Das Gericht hat in seinem Urteil verfügt: Schweigen reicht nicht aus. Da die letzten Entscheidungen erst kurz vor dem Europäischen Rat getroffen werden, kann eine Stellungnahme in der jetzigen, letzten Plenarwoche vor dem Europäischen Rat nicht alle zuletzt gefällten Entscheidungen berücksichtigen.
Die Bundesregierung will in Zusammenarbeit mit der EU-Kommssion und anderen Mitgliedsstaaten auf dem kommenden Europäischen Rat in verschiedenen Projekten ihre neoliberalen Positionen durchsetzen. Es geht u. a. um die Vertragänderung zur Durchsetzung eines dauerhaften Stabilisierungsmechanismus (EMS) und dessen Ausgestaltung, um die Erhöhung der Verfügungssumme der Stabilisierungsfaszilität (EFSF), um die sechs Rechtsetzungsinitiatven der EU-Kommission.
Für die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit 80 Jahren trägt die EU eine wesentliche Mitverantwortung. Die Politik des freien Wettbewerbs, der Liberalisierung breiter Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, der unkontrollierten Finanzströme und die Schaffung liberalisierter Finanzdienstleistungen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten enteignet und gegeneinander ausgespielt. DIE LINKE muss diesen Entwicklungen ein klares antikapitalistisches und emanzipatorisches euro-päisches Projekt entgegensetzen. Position des AK VII der Fraktion.
DIE LINKE legt ein Paket von Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung und mittelfristigen Umgestaltung der Europäischen Währungsunion und für eine grundlegende Vertragsänderung der EU vor.