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Europäische Arbeitszeitrichtlinie

 

Bisher dürfen Beschäftigte in der EU nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, so bestimmt es zumindest auf den ersten Blick die EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 1993. Auf den zweiten Blick sieht es jedoch anders aus: Der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit wird über 4 Monate berechnet. Das verschafft den Unternehmen große Spielräume für flexible, unregelmäßige und lange Arbeitszeiten je nach Auftragslage. Darüber hinaus können die Unternehmen die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden umgehen, wenn die Beschäftigten „freiwillig“ einzeln oder gemeinsam in einem Tarifvertrag darin einwilligen (opt-out). Feuerwehrleute und Krankenhauspersonal sind beispielsweise davon betroffen.

Trotz dieser Umgehungsmöglichkeiten versuchen die europäischen Arbeitsminister schon seit einigen Jahren, die Arbeitszeitrichtlinie aufzuweichen. Beschäftigte sollen künftig bis zu 78 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Außerdem soll zwischen aktiver und inaktiver Bereitschaftszeit unterschieden werden: Während die „aktive Bereitschaftszeit“ als Arbeitszeit gilt, soll die „inaktive Bereitschaftszeit“ nicht einbezogen werden – obwohl der Europäische Gerichtshof in einigen Urteilen klargestellt hat, dass Bereitschaftszeiten voll als Arbeitszeit gewertet werden müssen.

Im April 2009 scheiterte die Aufweichung der Arbeitszeitrichtlinie im Vermittlungsausschuss am Widerstand des Europäischen Parlaments. Die Kommission hat das Thema jedoch gleich im Anschluss wieder auf die Tagesordnung gesetzt und Konsultationen mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingeleitet, auf deren Grundlage sie einen neuen Vorschlag zur Revision der Richtlinie vorlegen will. Derzeit sind noch die Sozialpartner am Zug: Sie könnten sich im Rahmen des Sozialen Dialogs auf eine neue Richtlinie einigen.

Die Fraktion DIE LINKE meint: Jede geleistete Arbeitsstunde, auch während der Bereitschaftszeit, muss zu 100 Prozent als Arbeitszeit gelten. Längere Arbeitszeit schadet der Gesundheit. Aus arbeits- und gesundheitswissenschaftlicher Sicht sollten die Beschäftigten nicht länger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Realität sieht jedoch anders aus. Das verschärft soziale Ungerechtigkeit, beeinträchtigt das Ziel des lebenslangen Lernens und verhindert ehrenamtliches Engagement. Zudem vertieft die momentane Regelung die traditionelle Rollenverteilung und zwingt viele Mütter sich zwischen Karriere und Familie zu entscheiden. Das Familienleben kurz- und mittelfristig zu planen, ist somit für viele Beschäftigten kaum möglich. Arbeitszeit muss so gestaltbar sein, dass beide Elternteile erwerbstätig sein können.

Eine Überarbeitung der Richtlinie wäre nur dann sinnvoll, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weiter begrenzt würde: 40 Stunden, Überstunden eingeschlossen. Arbeitszeitverlängerung vernichtet Arbeitsplätze, Arbeitszeitverkürzung schafft Neue. Wer Arbeitszeiten von bis zu 78 Stunden wöchentlich als „Abweichung“ zulässt, will sozialen Rückschritt. Die Fraktion DIE LINKE ist gegen Ausnahmeregelungen und Lücken in der Arbeitszeitrichtlinie. Darüber hinaus muss jede und jeder die Möglichkeit haben, Teilzeit zu arbeiten. Beschäftigte müssen Freizeit, Familie und Beruf müssen besser vereinbaren können.